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IMPRESSUM UND 

NOTWENDIGE ANGABEN

Dies ist der Internetauftritt von

 

Herrn Rechtsanwalt Nikolas Roth-Walraf, Lindenstraße 11, 41515 Grevenbroich 

 

Berufsbezeichnung und zuständige Kammern: 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligratherstraße 25, 40479 Düsseldorf, info@rechtsanwaltskammer-düsseldorf.de, www.rechtsanwaltskammer-düsseldorf.de. 

 

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG)

USt-IdNr.  DE 259 762 288

 

Berufshaftpflichtversicherung

AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln

 

Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

 

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Notwendige Angaben 

Rechtsanwalt Nikolas Roth-Walraf ist zugelassener „Rechtsanwalt“. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ ist ihm in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden.

Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft (Internet: www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0358.pdf) liegt die Zulassung ab dem 1.6.2007 bei der 

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf
Telefon 0211/4 95 02-0, Telefax 0211/4 95 02-28 
E-Mail: rak-ddorf@datevnet.de
Internet: http://www.rak-ddorf.de

Diese Rechtsanwaltskammer ist zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). 

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts richtet sich im wesentlichen nach folgenden Vorschriften, welche Sie - abgesehen von dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG - wie folgt auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter der Internet-Adresse: http://brak.de/seiten/06.php finden: 

- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA - Stand 1.7.2003 (pdf)) 
- BORA - Stand 1.1.2003 (pdf)
  Anm. der Red.: Das BVerfG hat mit Beschl. v. 3. Juli 2003 - 1 BvR 238/01 
  den § 3 Abs. 2 BORA aufgehoben.
- Fachanwaltsordnung (FAO - Stand 1.9.2003 (pdf)) 
- FAO - Stand 1.7.2003 (pdf) 
- FAO - Stand 1.1.2003 (pdf)
- Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG):
   Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 4 Satz 2 GwG 
   (nebst Erläuterungen)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Bundesgebührenordnung (BRAGO), welche grundsätzlich bis Ende 
  Juni 2004 galt; ab dem 01.07.2004 gilt grundsätzlich das 
  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit den dort auch 
  enthaltenen Übergangsvorschriften
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft 
  (CCBE-Richtlinien für europäische Rechtsanwälte Stand: 1. 11. 2001)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
  (EuRAG - Stand 9. 3. 2000 (pdf))
- Law Implementing the Directives of the European Community (pdf) 
  pertaining to the professional law regulating the legal profession 
- Richtlinien (pdf) des Österreichischen Rechtsanwaltskammertage
-Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
(Internet:www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0358.pdf)

 

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG finden Sie unter der Internet-Adresse: http://www.anwaltverein.de/01/07/archiv/internet_beilage_2004/rvg03.pdf

 

Im Falle einer Kontaktaufnahme mit dem Verfasser erklärt sich der Kontaktaufnehmende mit der Speicherung und Nutzung der von ihm übermittelten personenbezogenen Daten durch den Verfasser einverstanden. Die Speicherung und Nutzung der Daten erfolgen nur zu dem Zweck der von dem Kontaktaufnehmenden gewünschten Kontaktpflege und zu solchen weiteren Zwecken, welche vom Kontaktaufnehmenden ausdrücklich gewünscht werden; eine darüber hinausgehende Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, außer dass durch eine solche Kontaktaufnahme Rechtsverletzungen erfolgen; in diesem Falle bleibt eine Weitergabe der Daten an zur Verfolgung solcher Rechtsverletzungen berufene öffentliche Stellen vorbehalten. 

 

Für die inhaltliche Richtigkeit des Inhaltes dieses Internetauftritts kann keine Gewähr übernommen werden. Die Homepage und ihr Inhalt kann und soll dem Rechtssuchenden allgemeinen Information in Hinblick auf die Frage der Beauftragung eines Rechtsanwaltes vermittel. Sie stellen keine juristische Beratung dar und kann eine individuelle anwaltliche Beratung nicht ersetzen. 

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